22.10.28 | Reueerklärung unzumutbar

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 11.10. mit einer Grundsatzentscheidung, dass einem subsidiär Geschützten aus Eritrea die in der Reueerklärung enthaltene Selbstbezichtigung einer Straftat nicht abverlangt werden kann, wenn er plausibel darlegt, dass er die Erklärung nicht abgeben will. Die deutschen Behörden dürfen dann die Passbeschaffung bei der eritreischen Auslandsvertretung nicht verlangen und müssen selbst einen Reiseausweis ausstellen. | Information hier.

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