23.03.03 | Heute vor einem Jahr: Aktivierung der Richtlinie zum "Vorübergehenden Schutz" für ukrainische Geflüchtete

Am 03.03.22 aktivierte der Europäische Rat aufgrund des am 24.02.22 begonnen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine die Richtlinie zum "Vorübergehenden Schutz" für ukrainische Geflüchtete. Sie ermöglichte rund vier Millionen Geflüchteten die Freizügigkeit innerhalb der EU, verbunden mit dem Recht auf Arbeit, Unterstützung und medizinische Versorgung.

Prof. em. Dr. Richard Tränhardt erläutert in der von der Friedrich-Ebert-Stiftung aktuell veröffentlichten Publikation "Mit offenen Armen - die kooperative Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Europa. Eine Alternative zum Asylsystem?" Inhalt, Umsetzung und Wirkung der Richtlinie zum "Vorübergehenden Schutz", stellt sie dem Europäischen Asylsystem gegenüber und leitet daraus für dieses Empfehlungen ab.

efi-Augsburg Engagiert für Integration
c/o.: Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH

Margot Laun
Wertachstraße 29
86153 Augsburg