22.12.20 | Unterhaltsvorschuss für geflüchtete, ukrainische Mütter in Augsburg

Vor kurzem erhielten alle geflüchteten, ukrainischen Mütter, die mit Kindern, aber ohne Partner in Augsburg leben, ein Schreiben der Stadt Augsburg mit der Aufforderung, bei Berechtigung einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Lt. Amt für Kinder, Jugend und Familie sind Alleinerziehende (ledige, verwitwete oder in Trennung lebende sowie die dauerhafte Trennung anstrebende Mütter), die keinen Unterhalt vom Vater des Kindes erhalten, Unterhaltsvorschuss-berechtigt. Dies gilt grundsätzlich auch für geflüchtete, ukrainische Mütter. Nicht berechtigt sind jedoch geflüchtete, ukrainische Mütter, die ausschließlich aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen vom Vater des Kindes getrennt leben (Wehrdienstverpflichtung!), sich aber nicht dauerhaft vom Vater der Kindes trennen möchten. Ob mit oder ohne Unterhaltsvorschuss, sei die finanzielle, staatliche Unterstützung in beiden Fällen identisch, da die Leistungen des Jobcenters bei Erhalt von Unterhaltsvorschuss um diesen gekürzt werden.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie bittet um die Beantwortung o.g. Schreibens in folgender Form:

  • So entsprechend o.g. Kriterien Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, solle das beigefügte Antragsformular ausgefüllt zurückgeschickt werden.
  • So entsprechend o.g. Kriterien kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, solle dies der Absender-E-Mail-Adresse o.g. Schreibens in einer kurzen, formlosen E-Mail mitgeteilt werden. Das Antragsformular darf entsorgt werden.

Informationen zum Thema:

efi-Augsburg Engagiert für Integration
c/o.: Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH

Margot Laun
Wertachstraße 29
86153 Augsburg