Ohne inhaltliche Änderung wurde am 28.11.22 die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis 31.05.23 verlängert: Alle Personen, die sich am 24.02.22 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 31.05.23 nach Deutschland eingereist sind oder einreisen werden, sind für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumspflicht befreit. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige mit oder ohne biometrischen Pass als auch für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die bis zum 24.02.22 in der Ukraine gelebt oder dort ihren Wohnsitz gehabt haben. | https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenth_v/BJNR606700022.html