22.12.20 | Hartz IV/ALG II wird zu Bürgergeld: Informationen des Jobcenter Augsburg-Stadt

Ab 01.01.23 wird aus der aktuell geltenden Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) – Hartz IV/ALG II – das Bürgergeld-Gesetz (SGB II). Die Änderungen treten schrittweise zum 01.01.23 und 01.07.23 in Kraft. Leistungsbeziehende nach dem SGB II müssen keinen neuen Antrag auf Leistungen stellen. Bereits bewilligte Leistungen nach dem SGB II laufen weiter und alle dem Jobcenter Augsburg-Stadt bereits vorliegenden Weiterbewilligungsanträge werden wie gewohnt bearbeitet.

Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen der E-Mail des Jobcenter Augsburg-Stadt vom 19.12.22, inklusive der dort genannten Webseiten, dem beispielhaften Serienbrief zum Bürgergeld-Gesetz an die Leistungsbeziehenden sowie der „Information zum Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) für Erdgas- oder Fernwärmekund:innen“. | s. Anhang

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