Beginnend am 03.03. lädt das Freiwilligen-Zentrum Augsburg Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte (und Deutschkenntnissen) an drei Freitagen zu einem Workshop rund um das Thema Menschenrechte ein. | s. Anhang
Aktuelles
Aktuelle Informationen aus dem Netzwerk des EFI-Projektes:
Für Geflüchtete, die vor dem 31.10.17 nach Deutschland gekommen sind, bietet der Bayerische Flüchtlingsrat kostenlose Online-Workshops zum Chancenaufenthaltsrecht in sechs Sprachen an: Arabisch, Englisch, Französisch, Krio, Oromo und Urdu. Die Anmeldung ist über ein entsprechenden Formular auf der Webseite erforderlich. | https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/chancenaufenthaltsrecht-know-your-rights/
Expert:innen aus dem Bereich DaF/DaZ beleuchten im monatlichen Podcast des Klett-Verlags wiederkehrende und ganz aktuelle Themen und geben praxisnahe Anregungen und konkrete Hilfestellungen für Ihren Unterricht. | https://www.derdiedaf.com/c-405
Erstellt von Freiwilligen und Expert:innen zeigt das Handbuch, wie ehrenamtliches Engagement in der Sprachförderung gestaltet werden kann. | https://lagfa-bayern.de/handbuch-sprache-schafft-chancen/
Auswärtige Amt beantwortet auf seiner Webseite die häufigsten Fragen rund um die Erdbeben, auch zum Visumsverfahren für türkische und syrische Staatsbürger:innen. | https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294
Umfassende Informationen finden sich in den Rubriken Recht – Länder – Themen – Asylmagazin – Publikationen – Beratungsangebote – Links – Termine. Träger des Informationsverbunds sind: Amnesty International, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk der EKD, PRO ASYL, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Darüber hinaus kooperiert der Informationsverbund Asyl und Migration mit UNHCR. | https://www.asyl.net/start
Lt. Bundesverwaltungsgericht vom 16.02. ist das Auslesen von Handy-Daten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausschließlich dann zulässig, wenn keinerlei andere Dokumente oder Erkenntnisse zur Identitätsklärung vorliegen. | https://www.asyl.net/view/bverwg-entscheidet-zur-handydatenauswertung-von-personen-im-asylverfahren
- Suchdienst des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes
- Wettbewerb von Bayern 2: Gutes Beispiel 2023
- Lese-Tipp: Ethische Aspekte der medizinischen Altersschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten
- 22.12.20 | Spendenaktion für Obdachlose
- 22.12.20 | Beratungs- und Öffnungszeiten