Öffnung der Integrationskurse für weitere Gruppen von Geflüchteten

Seit Januar sind die Integrationskurse geöffnet für weitere Gruppen von Geflüchteten; vor allem ergibt sich eine Änderung für Personen mit Gestattung.

Bislang konnten nur Personen mit guter Bleibeperspektive einen Zugang zu einem Integrationskurs während des laufenden Asylverfahrens erhalten. Jetzt können Personen, die

1. eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
2. eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG besitzen oder
3. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder § 25 Absatz 5 AufenthG besitzen,

bei verfügbaren Plätzen zum Integrationskurs zugelassen werden. Welche weitere Personengruppen ebenfalls in Frage kommen und wie der Antrag zu stellen ist, findet sich auf der Webseite des Bayerischen Flüchtlingsrats: https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/informationen-zur-oeffnung-der-integrationskurse/

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Margot Laun
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