Hinweis auf Sammelabschiebungen nach Nigeria und Pakistan

Lt. Bayerischem Flüchtlingsrat gibt es Hinweise auf Sammelabschiebungen nach Nigeria am 07.03. und nach Pakistan am 15.03. Die Abflughäfen seien noch nicht bekannt. Für Geflüchtete aus Nigeria und Pakistan, deren Asylverfahren und Klagen abgelehnt sind, bestehe die Gefahr einer Abschiebung.

Der Bayerische Flüchtlingsrat rät deshalb allen vollziehbar ausreisepflichtigen Geflüchteten aus Nigeria und Pakistan, sich von Anwält:innen oder Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen. Besonders ist darauf zu achten, dass die Ausländerbehörden über bestehende Krankheiten, bevorstehende Ausbildungsaufnahmen und auch andere Integrationsleistungen informiert sind.

Länderunabhängige Informationen, Warnhinweise sowie Handlungsempfehlungen des Bayerischen Flüchtlingsrats bei drohender Abschiebung finden Sie unter: https://www.fluechtlingsrat-bayern.de/wp-content/uploads/2020/11/Entwurf-Warnhinweise.pdf

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