22.12.20 | Absenkung von Sozialleistungen für alleinstehende Geflüchtete in Sammelunterkünften verfassungswidrig

Am 19.10.22 entschied der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass „§ 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) unvereinbar“ ist. Die am 01.09.19 vom Gesetzgeber beschlossene 10%ige Kürzung ist nicht zulässig. | https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-096.html

Die Diakonie Deutschland erstellte hierzu eine Handreichung, die aufzeigt, in welchen Fällen auch rückwirkend gegen Leistungsbescheide vorgegangen werden kann. | https://www.asyl.net/view/handreichung-der-diakonie-vorgehen-gegen-reduzierte-leistungen-in-sammelunterkuenften

efi-Augsburg Engagiert für Integration
c/o.: Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH

Margot Laun
Wertachstraße 29
86153 Augsburg