22.12.20 | Verabschiedet: Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Am 02.12.22 verabschiedete der Bundestag das Chancen-Aufenthaltsrecht, jetzt § 104 c AufenthG:

  • Das 18-monatige Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen erhalten, die am 31.10.22 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben (Stichtagsregelung).
  • Ihnen soll damit ermöglicht werden, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache und der Nachweis der Identität.
  • Straftäter:innen sollen vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen bleiben, ebenso Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen, eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern.
  • Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw48-de-chancen-aufenthaltsrecht-923118, https://www.ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Arbeitshilfe_Aufenthaltsrecht_Chancen-Aufenthaltsrecht_Stand_5.12.2022.pdf;

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/erstes-migrationspaket-2059774

Der Bundesrat stimmte am 16.12.22 o.g. Gesetz zu, das Sitzungsprotokoll hierzu liegt noch nicht vor. | u.a. https://www.br.de/nachrichten/meldung/bundesrat-macht-den-weg-frei-fuer-das-chancen-aufenthaltsrecht,30052fd6c

Der Münchner Flüchtlingsrat erstellte ein Merkblatt zur Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts. Lt. Ausländerbehörde der Stadt Augsburg werden alle in Augsburg für das Chancen-Aufenthaltsrecht in Frage kommenden Personen von der Ausländerbehörde angeschrieben. | https://muenchner-fluechtlingsrat.de/wp-content/uploads/2022/12/Hinweisblatt-zum-Chancenaufenthalt.pdf

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